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Tätigkeitsfelder

Unsere Anwälte und Notare verfügen neben breit angelegten allgemeinen juristischen Kenntnissen auch über spezielle juristische Fähigkeiten und Erfahrungen. Sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Unsere Schwerpunkte umfassen dabei vielfältige Bereiche notarieller Dienstleistungen. Sei es im Immobilienrecht, Erbrecht, Handels – und Gesellschaftsrecht. Auf Wunsch können wir unsere Mandate auch auf Englisch, Hebräisch, Russisch, Persisch oder Italienisch betreuen.

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Immobilienrecht

Der Kauf einer Immobilie – sei es zur eigenen Nutzung oder als Wertanlage – ist für die meisten Menschen nicht selten die größte und wichtigste finanzielle Investition in ihrem Leben. Hier ist professionelle und unparteiliche Abwicklung gefragt. Schon der Begriff „Immobilie” kann verschiedenste Bedeutungen haben: Grundstück, Eigentumswohnung, Teileigentum, Erbbaurecht, Wohnungserbbaurecht – jede Form des Immobilieneigentums unterliegt anderen Regeln. Diese sind uns bestens vertraut. Die sorgfältige Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung folgender Leistungen können Sie im Bereich des Immobilienrechts bei uns in Anspruch nehmen:

  • Kaufverträge über bebaute und unbebaute Grundstücke
  • Wohnungskaufverträge
  • Bildung von Wohnungseigentum
  • Bauträgerverträge (Neubauten und Sanierungsobjekte)
  • Begründung von Erbbaurechten
  • Erbbaurechtskaufverträge
  • Bestellung von Grundschulden und Hypotheken
  • Bestellung von Nießbrauchs- und Wohnungsrechten
  • Bestellung von Dienstbarkeiten
  • Betreuung von großen Transaktionen (Immobilienportfolios und Einzelobjekte)
  • Begleitung von Projektentwicklung und Immobilienfinanzierung
  • Übertragungsverträge
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    Handels- & Gesellschaftsrecht

    Unsere langjährige Erfahrung und Expertise auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts umfasst den gesamten Lebenszyklus von Gesellschaften jeglicher Art. Wir begleiten Einzelkaufleute und Unternehmen aller Rechtsformen von der Gründung bis zur Liquidation bei allen rechtlich relevanten Veränderungen, die unternehmerisches Handeln mit sich bringt. Neben der notariellen Beratung bei Umwandlungsmaßnahmen wie Verschmelzung, Spaltung und Formwechsel sind unsere Notare regelmäßig in die Beurkundung von Anteilskaufverträgen und Anteilsverpfändungen eingebunden, häufig mit internationalem Hintergrund. Bei den folgenden Maßnahmen des Gesellschaftsrechts können Sie auf unsere Kompetenz als Notare zurückgreifen:

    • Unternehmensgründungen
    • Unternehmenskäufe und M&A-Transaktionen
    • Maßnahmen nach dem Umwandlungsgesetz
    • Geschäftsführerbestellungen und -abberufungen
    • Satzungsänderungen
    • Kapitalmaßnahmen
    • Beurkundung von Hauptversammlungen und Gesellschafterbeschlüssen
    • Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
    • Betreuung in allen Handelsregisterangelegenheiten
    • Strukturänderungen von Personengesellschaften und Körperschaften
    • Gründung von Projektgesellschaften
    • Auseinandersetzungen von Gesellschaften und deren Liquidation
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    Erbrecht & Vermögensnachfolge

    Klare Regelungen helfen Ihren Erben. Deshalb gibt es Testamente. Wenn Sie hier alles richtig machen, muss sich keiner über Ihren Nachlass streiten. Wir stehen Ihnen bei der richtigen Vorbereitung einer geordneten Vermögens- und Unternehmensnachfolge mit Rat und Tat zur Seite. Bei komplexen Sachverhalten arbeiten wir zudem eng mit Steuerberatern und Testamentsvollstreckern zusammen, um die Vorstellungen unserer Mandanten ausführlich umzusetzen. In den folgenden Bereichen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge können wir Sie tatkräftig und ausgiebig unterstützen:

    • letztwillige Verfügungen / Testamente
    • Erbverträge
    • Unternehmensnachfolgeverträge
    • Erbscheinsanträge
    • Erbschaftsausschlagungen
    • Erbauseinandersetzungen
    • Schenkungs- und Übergabeverträge über Immobilien und Unternehmen
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    Familienrecht

    Wenn aus Freundschaft Familie wird oder aus Ehepartnern gute Freunde, gibt es genügend zu regeln: Unterhalt. Rente. Güterstand. Sicherheit für Sie und Ihr Kind. Fragen über Fragen, die wir dank unserer ausgiebigen Expertise im Familienrecht für Sie klären können. Dieses umfasst ein breites Spektrum an Teilbereichen – von der Eheschließung / Ehevereinbarung bis hin zur Trennung und Scheidung, von der Geburt oder Adoption eines Kindes bis zu Sorgerechts- und Unterhaltsregelungen. Bei folgenden Leistungen können wir Ihnen im Rahmen des Familienrechts tatkräftig zur Seite stehen: 

    • Eheverträge
    • Lebenspartnerschaftsverträge
    • Ehebedingte Zuwendungsverträge
    • Scheidungsfolgenvereinbarungen
    • General- und Vorsorgevollmachten
    • Patientenverfügungen